Sarman Soft · Gesellschafts- und Rechtsberatung
Produktnutzungsvereinbarung
Letzte Aktualisierung: 11. September 2026 · Version: 2026-09-11.1
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Liefer- und Nutzungsbedingungen für kundenspezifische Software, die mit der Sarman 360-Nutzungslizenz entwickelt wurde. Diese beiden Servicemodelle unterscheiden sich voneinander.
1. Vertragsgegenstand
Diese Vereinbarung regelt die Nutzungsbedingungen der von Sarman Soft bereitgestellten CRM-/ERP-Software sowie der schriftlich vereinbarten Spezialsoftware, mobilen Anwendungen, Web- und Integrationsstudien. Kunde; Der Lizenznehmer oder Projekteigentümer, dessen Name/Titel im Auftrag oder Projektvertrag enthalten ist. Die Auswahl des Pakets/der Dauer, der technische Umfang und gegebenenfalls eine besondere Vereinbarung der Parteien gelten zusammen mit diesem Text. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben vorbehalten.
2. Sarman 360: Nutzungsrecht, nicht Übertragung des Quellcodes
Die Starter-, Professional- und Ultra-Pakete gewähren das Recht, die entsprechenden Module auf der Standardproduktinfrastruktur von Sarman 360 zu nutzen. Funktionen wie Produktion und Personal sind nur dann enthalten, wenn sie im erworbenen Paket/Angebot enthalten sind. Die Lizenz ist für die Nutzung im Rahmen der eigenen Geschäftsaktivitäten des Kunden und durch seine autorisierten Benutzer bestimmt. Durch den Kauf werden die Marke Sarman 360, das geistige Eigentum des Produkts oder die Quellcodes nicht auf den Kunden übertragen.
Vorbehaltlich gesetzlicher Ausnahmen ist der unbefugte Weiterverkauf des Produkts, die Unterlizenzierung an Dritte, die Umgehung von Zugriffsbeschränkungen, das unbefugte Kopieren oder das Deaktivieren von Sicherheitskontrollen untersagt. Sind separate Händler, mehrere Unternehmen oder ein Vertrieb erforderlich, wird der Umfang schriftlich festgelegt. Eine Eigentumsübertragung der eigenen Geschäftsdaten des Kunden zugunsten von Sarman Soft erfolgt nicht.
3. Laufzeit, Verlängerung und „Unbegrenzte Lebensdauer“
- 1 Jahr: 12 Monate Nutzungsdauer ab Beginn der Aktivierungsregistrierung.
- 2 Jahre: 24 Monate Nutzungsdauer ab Beginn der Aktivierungsregistrierung.
- 3 Jahre: 36 Monate Nutzungsdauer ab Beginn der Aktivierungsregistrierung.
- Unbegrenzte Lebensdauer: Unbefristete Nutzungslizenz für das erworbene Paket; Für dieselbe Lizenz wird keine jährliche Verlängerungsgebühr erhoben.
„Unbegrenzt“ bezieht sich auf die Nutzungsdauer dieser Option; Es umfasst nicht automatisch nicht erworbene Module, unbegrenzte kundenspezifische Entwicklungsarbeit, unbegrenzte Benutzer/Kapazität oder Quellcodeübertragung. Sofern besondere Bedingungen bezüglich Benutzer, Unternehmen, Datenbereich und technischer Kapazität bestehen, werden diese vor der Bestellung deutlich angegeben; Nachträglich werden keine versteckten Limits oder zusätzlichen Gebühren erhoben.
Bei der Verlängerung einer befristeten Lizenz wird die neue Laufzeit separat genehmigt. Bei diesem Vertrag handelt es sich nicht um einen automatischen Kartenabhebungsauftrag. Das Recht zur Nutzung einer unbefristeten Lizenz wird aufgrund des Ablaufs einer separaten Support-/Entwicklungsvereinbarung nicht automatisch zu einer befristeten Lizenz. Voraussetzungen einer berechtigten Kündigung sowie Rechte aus dem Gesetz bleiben vorbehalten.
4. Installation und technische Umgebung
Das Installationsmodell, der Domänenname, die Benutzerberechtigungen, die Anfangsdaten und der Go-Live-Plan werden vom Projektteam festgelegt. Bei Diensten, bei denen das Hosting im Paket enthalten ist, fällt für den Standardumfang im Vertrag keine jährliche Servergebühr an. Sofern der Kunde einen gesonderten Wunsch hat, etwa die Installation auf einem eigenen Server oder zusätzliche Kapazitäten, werden Verantwortlichkeiten und Kosten vorab schriftlich geklärt.
Der Kunde nutzt eine entsprechende Internetverbindung und einen aktuell unterstützten Browser, teilt den notwendigen Zugang über sichere Kanäle mit und benennt einen autorisierten Ansprechpartner für die Installation. Die Browserkompatibilität für Mobilgeräte/Tablets bedeutet nicht, dass eine eigenständige iOS/Android-Anwendung bereitgestellt wird, die nicht separat bestellt wurde. Auch der Umfang der Datenübernahme aus bestehenden Systemen und die Notwendigkeit einer Datenbereinigung werden bewertet.
5. Benutzer und sichere Verwendung
Der Kunde definiert Benutzerrollen basierend auf den Geschäftsanforderungen. Es sperrt den Zugriff von Personen, die ihren Arbeitsplatz verlassen oder deren Befugnisse erlöschen. Passwörter werden nicht weitergegeben, unnötige Administratorrechte werden nicht gewährt und verdächtige Zugriffe werden unverzüglich dem Support-Team gemeldet. Das System darf nicht für illegale Inhalte, Spam, Malware, unbefugten Zugriff auf die Daten anderer Personen oder Aktivitäten verwendet werden, die den Dienst stören könnten.
Die Genauigkeit der Daten in Aufzeichnungen wie Umsatz, Lagerbestand, Strom, Rechnung, Personal und Produktion sowie die Kontrolle von Geschäftsentscheidungen liegen in der Verantwortung der autorisierten Benutzer des Kunden. Die Software ersetzt keine Finanz- oder Rechtsberatungsleistungen. Die Haftung von Sarman Soft für vertragsgemäße Überlassung der Software und eigenes Verschulden bleibt hiervon unberührt.
6. Schulung, Support, Wartung und Neuentwicklungen
Die im Paket angekündigte Standardinstallation, kostenlose Schulung und technischer Support sind im entsprechenden Umfang enthalten. Anfragen Kundensupport-Center, E-Mail oder können über das Projektteam kommuniziert werden. Die Schritte zum Wiederholen des Problems, das relevante Modul und Beispiele mit ausgeblendeten sensiblen Daten werden geteilt.
Die Behebung von Funktionsstörungen im Rahmen des Vertrags und die Entwicklung neuer Features/Module sind unterschiedliche Aufgaben. Die Dauer und das Angebot für neue Bildschirme, Sonderberichte, umfassende Datenübertragungen oder zusätzliche Integrationswünsche werden ebenfalls bestätigt. Sofern keine separate Service-Level-Vereinbarung vorliegt, garantiert dieser Text keine Lösung zu einer bestimmten Minute/Stunde oder einen unterbrechungsfreien 24/7-Zugriff. Geplante Wartungsarbeiten und wesentliche Änderungen werden entsprechend der Art der Dienstleistung mitgeteilt; Neue kostenpflichtige Geschäfte werden nicht ohne Zustimmung des Kunden gestartet.
7. Virtueller POS, SMS, E-Rechnung und andere Integrationen
Virtuelle POS-, SMS-, E-Invoice/E-Archive-, Cargo-, Bank- und andere externe Systemanbindungen werden entsprechend dem im Auftrag angegebenen Umfang und den technischen Möglichkeiten des Anbieters aufgebaut. Das Konto, die Autorisierung und die notwendigen Vereinbarungen in der jeweiligen Institution gehören dem Kunden. Externe Gebühren wie Transaktionsprovision, SMS-Guthaben, Dokument/Integrator, App Store, Domainname oder Drittanbieter-Abonnement sind Leistungen Dritter, sofern sie nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind; Sie werden von Sarman Soft nicht ohne Vorankündigung erfasst.
Kommt es zu einer API-, Zugriffs- oder Gesetzesänderung Dritter, werden deren Auswirkungen untersucht und dem Kunden der Umfang der notwendigen Anpassung erläutert. Die 6-Raten/0-Zins-Aktion für Sarman 360-Paketkäufe bestimmt nicht die Provisionen des POS-Vertrags, die der Kunde von seinen eigenen Kunden kassiert.
8. Lieferung von kundenspezifischer Software und Quellcode
Bei kundenspezifischen CRM/ERP-, Web- und mobilen Anwendungsstudien werden Analysen, Screens, Module, Integrationen, Arbeitszeiten und Akzeptanzkriterien durch das Projektdokument festgelegt. Entwurfs- und Besprechungsüberarbeitungen basieren auf dem genehmigten Umfang. Eine neue Modul- oder Kerngeschäftsregeländerung ist ein separater Bereich. Ein stündliches/wöchentliches/monatliches Arbeitspaket ist keine Verpflichtung, ein Projekt beliebiger Größe ohne schriftlichen Umfang abzuschließen.
Die für das Projekt entwickelten Quellcodes und das vereinbarte technische Dokument werden dem Kunden nach Erfüllung der Liefer- und Zahlungsbedingungen am Ende des Projekts übergeben; Die Installation erfolgt auf dem im Vertrag enthaltenen Server. Die Rechte des Kunden, den Code zu nutzen, zu ändern und durch Dritte weiterentwickeln zu lassen, sowie die zu übertragenden finanziellen Rechte werden im Projektvertrag klar und gesondert geregelt. Bereits vorhandene Standard-Sarman-360-Kerne, Allzweck-Tools und Drittanbieter-/Open-Source-Komponenten gelten nicht als ausschließliches Eigentum an den Kunden übertragen, nur weil sie im Projekt verwendet werden. Ihre Lizenzen werden erklärt.
Nach der Lieferung des Sonderprojekts kann eine zusätzliche Vereinbarung für Neuentwicklung, kontinuierliche Wartung, Sicherheitsupdates und externe Infrastrukturdienstleistungen getroffen werden. Für das vereinbarte Nutzungsrecht des gelieferten Projektcodes entsteht nicht automatisch eine neue jährliche Lizenzgebühr, die nicht im Vertrag enthalten ist.
9. Daten-, Datenschutz- und Datenverarbeitungsfunktionen
Der Kunde gibt seine eigenen Kunden-, Mitarbeiter- und Lieferantendaten gesetzeskonform in das System ein; Es sorgt für die notwendigen Beleuchtungs-, Autorisierungs- und Übertragungsbedingungen. Während Sarman Soft diese Daten im Rahmen des Hostings/Supports verarbeitet, handelt es sich dabei nur um die Weisungen des Kunden und den Zweck der Dienstleistung. Bei Bedarf legen die Parteien Datenkategorien, Zugriff, Subdienstleister, Sicherheitsmaßnahmen und Lösch-/Rückgabeplan mit einer gesonderten Datenverarbeitungsanlage fest.
Keine Partei gibt die Geschäftsgeheimnisse, Projektunterlagen, Zugangsinformationen und vertraulichen Daten der anderen an Unbefugte weiter. Gesetzliche Hinweispflichten bleiben vorbehalten. Bei Test- und Supportüberprüfungen werden nach Möglichkeit maskierte/anonyme Daten verwendet. Sarman Soft kann Kundenbetriebsdaten nicht für seine eigenen unabhängigen Werbe- oder Verkaufslisten verwenden.
10. Backup und Ruhestand
Sicherungsverantwortung, Speicherdauer, Rückgabebedarf und Serverzugriff werden entsprechend dem gewählten Installationsmodell schriftlich festgelegt. In Unternehmen, in denen der Kunde seinen eigenen Server verwaltet, werden Infrastrukturmanagement und Backups vom Kunden durchgeführt, sofern keine separate Dienstleistung erworben wird; Bei gehosteten Diensten bleiben die Sicherheits- und Backuppflichten des Anbieters im Vertrag bestehen.
Mit dem Support-Team wird ein Export- und Abfahrtsplan erstellt, um bei Ablauf oder Beendigung der Lizenz Betriebsdaten abzurufen. Die Lieferung von Kundendaten über verfügbare Exportmöglichkeiten stellt keine Lieferung des Sarman 360-Quellcodes dar. Aufzeichnungen mit gesetzlichen Aufbewahrungspflichten werden getrennt; Der Lösch-/Rückgabevorgang sonstiger Daten wird dem Kunden mitgeteilt. Eine Löschung, die zu einem Datenverlust führt, erfolgt nicht ohne berechtigten Grund und ohne Angabe von Gründen.
11. Aussetzung, Kündigung und Haftung
Im Falle der Nichtzahlung, des Ablaufs oder der wesentlichen vertragswidrigen Nutzung einer Leistung wird die betroffene Partei benachrichtigt und es besteht die Möglichkeit einer Entschädigung gemäß den Bedingungen. Bei dringenden Gefahren wie aktivem Angriff, unbefugtem Zugriff oder gesetzlicher Verpflichtung können notwendige und verhältnismäßige Schutzmaßnahmen ergriffen werden; Informationen werden schnellstmöglich zur Verfügung gestellt. Eine Sperrung bedeutet nicht automatisch eine Löschung der Kundendaten.
Für eigenes Verschulden und vertragswidriges Verhalten haften die Parteien im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Dieser Text entbindet Sarman Soft nicht von der Haftung, die sich aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Haftung für die Datensicherheit oder zwingenden Rechtsvorschriften ergibt; Das Recht des Verbrauchers auf mangelhafte Leistung, den Rücktritt und andere gesetzliche Rechte werden dadurch nicht eingeschränkt. Bei Beendigung erfolgt die Berechnung der abgeschlossenen und unfertigen Arbeiten gemäß dem Projektumfang und der geltenden Gesetzgebung.
12. Änderung, Benachrichtigung und Anfechtung
Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt der Bestellung akzeptierte Textfassung. Neue Bedingungen, die sich erheblich auf Pakete, Gebühren oder Nutzungsrechte auswirken, werden nicht rückwirkend auf frühere Bestellungen angewendet. Für die Kommunikation werden die Angaben zur autorisierten Person/E-Mail in der Bestellung verwendet; Änderungen werden der anderen Partei mitgeteilt. Die Möglichkeit, sich zunächst an das Support-Team zu wenden, schließt das Recht, sich an das zuständige Gericht oder die Verbraucherschutzbehörde zu wenden, nicht aus.
Für Verkauf und Bezahlung Fernabsatzvertragfür personenbezogene Daten KVKK-Informationstext und für Stornierung/Rückerstattung Stornierungs- und Rückerstattungsbedingungen sollte auch untersucht werden.
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